Von Ersatzfreiheitsstrafe sind überwiegend (zu ca. 80%) Menschen betroffen, die am oder unter dem Existenzminimum leben, da sie die Geldstrafen nicht zahlen können. Außerdem werden diese Personen durch ihre finanzielle Not überhaupt erst in die Lage gebracht, das Geld für bestimmte Leistungen nicht aufzubringen (bspw. für ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr). Ersatzfreiheitsstrafen werden vorranging für wiederholtes Fahren ohne Fahrschein, für Ladendiebstähle oder für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz und Verkauf von Drogen) verhängt. Ein geringer Anteil der Menschen, die Ersatzfreiheitsstrafen absitzen, sind aus politisch motivierten Straftaten im Knast.