Bei der Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um eine große Ungerechtigkeit. Die vom bürgerlichen Recht als nicht zu unterlaufender Standard formulierte „Gleichheit vor dem Gesetz“ wird so mit Füßen getreten: Die einen können zahlen, die anderen müssen in den Knast und werden so auch aus ihren sozialen Zusammenhängen gerissen. Armut wird so zusätzlich bestraft. Problematisch ist an der EFS auch der Automatismus: Ohne dass ein Gericht erneut darüber entscheiden müsste, verwandelt sich die verhängte Strafe von zu zahlenden Tagessätzen automatisch in eine anzutretende Haftstrafe. Auch könnten mit den für den Strafvollzug aufgewandten Geldern viel sinnvollere Maßnahmen finanziert werden; etwa die Vergabe von mehr Sozialtickets für den ÖPNV. Ein Tag im Gefängnis kostet den Staat zwischen 120 und 150 €. Für Fahren ohne Fahrschein („Leistungserschleichung“) werden als Strafe 20 bis 40 Tagessätze verhängt. Es entstehen damit Kosten von zwischen 2.400 und 6.000 € pro ESF, während sich der ursprüngliche finanzielle Schaden (Einnahmeausfall) für die Verkehrsbetriebe auf unter 10 Euro beläuft.