Es gibt im Prinzip oft die Möglichkeit, die geforderte Geldstrafe durch „freie Arbeit“ abzuleisten. Dies ist bekannt unter den Schlagworten „Arbeit statt Strafe“ oder „Schwitzen statt Sitzen“. Für manche Menschen ist diese Option tatsächlich eine gute Möglichkeit, da sie weniger drastisch in den Alltag eingreift als ein Gefängnisaufenthalt und subjektiv evtl. als sinnvoller empfunden wird. Für viele Menschen stellt die Beantragung und Durchführung derartiger Arbeit allerdings bereits eine organisatorische Barriere dar. (Viele Ersatzfreiheitsstrafer*innen sind von massiven psychischen und/oder Suchtproblemen betroffen.) Generell kritisieren wir diese Praxis, denn sie löst nicht das Problem, dass Armut bestraft wird. Auch durch den Zwang zu arbeiten werden Menschen dafür belangt, dass sie sich bestimmte Güter nicht leisten können, also zu arm sind, um legal am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. (Ein zusätzliches, legalistisches Argument gegen „Arbeit statt Strafe“ kritisiert, dass damit unter Hand eine Art des Strafens – Zwangsarbeit – eingeführt wird, obwohl juristisch nur zwei Strafarten – Geldstrafe und Freiheitsstrafe – vorgesehen sind.)