Statt bedürftige Menschen für ihre Armut oder ihre Suchtkrankheiten zu bestrafen, müssten die Verhältnisse verändert werden. Ein bedingungsloses Grundeinkommen oder kostenloser ÖPNV werden den menschlichen Grundbedürfnissen, die hinter den Delikten stehen, viel eher gerecht als eine zusätzliche Bestrafung. Die Haftstrafe als extremster Eingriff in die persönliche Freiheit darf auf keinen Fall einfach ein Automatismus sein. Auch unter der im Kapitalismus geltenden Prämisse, dass das Strafrecht die Eigentumsverhältnisse schützen soll, ist die EFS unfair und nicht zielführend. Generell müsste intensiver diskutiert werden, warum welche Handlungen strafbar seien sollen und ob es nicht in den allermeisten Fällen sinnvollere Umgangsweisen mit Devianz also abweichendem Verhalten gibt als deren Bestrafung.