Ja, man ist vorbestraft – das gilt aber auch, wenn man die Geldstrafe zahlt; vom Haftantritt ist die Tatsache der Vorbestrafung unabhängig. Alle Strafen tauchen im „Bundeszentralregister Strafen“ auf und werden normalerweise bei weiteren Prozessen einbezogen. Allerdings taucht eine Vorstrafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf, solange es der erste Eintrag ist und sie 90 Tagessätze nicht überschreitet.